24. Februar 2015

Zwischenbericht des Bistums Regensburg zur körperlichen Gewalt bei den Regensburger Domspatzen

„Des is‘ genauso, als wenn man von einer zweieinhalb-Kilo-Salami ein hauchdünnes Scheiberl abschneidet und dem Hund zum Fraß vorwirft“ … so kommentierte ein ehemaliger Regensburger Domspatz die Veröffentlichungen des Bistum Regensburg zum Zwischenbericht über die körperliche Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen (nachzulesen auf der Homepage des Bistum Regensburg). Und leider passt diese Aussage auf diesen Bericht wie die berühmte Faust aufs Auge.

Nachdem der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bereits am 25. Januar im Rahmen einer Predigt die Marschoute vorgegeben hatte, durfte der jetzt veröffentlichte Bericht den Bischof natürlich nicht Lügen strafen und so konnte nur das veröffentlicht werden, was der Bischof in seiner Predigt schon angemerkt hatte: “Zwei der damaligen Verantwortlichen in Etterzhausen und später noch in Pielenhofen haben den jungen Buben durch ihr Terrorsystem, dessen einzige pädagogische Maßnahme offenbar die körperliche Züchtigung war, die Hölle bereitet, man kann es nicht anders sagen,“ doch, Herr Voderholzer, man hätte es anders sagen können und müssen, wenn man es ehrlich meinen würde mit Aufklärung und Aufarbeitung: „Mehr als 20 der damaligen Verantwortlichen in Etterzhausen und in Pielenhofen haben den jungen Buben durch ihr Terrorsystem, dessen einzige pädagogische Maßnahme offenbar die körperliche Züchtigung war, die Hölle bereitet, und zwar nicht nur in grauer Vorzeit sondern von 1950 bis 1992 (!) – angefangen vom langjährigen Direktor Hans Meier, einer Vielzahl von Präfekten, Lehrern, Musiklehrern und Instrumentallehrern. Das Bistum Regensburg hat sich mitschuldig gemacht daran, weil es seine Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hat. Dies gilt insbesondere für Zeit nach dem 6. November 1989, als die mittelbayerische Zeitung bereits in einem ganzseitigen Artikel auf die erheblichen Missstände aufmerksam gemacht hatte.“ Das wäre dann wenigstens eine vollständige Teilwahrheit gewesen.
Was Herr Voderholzer und seine Mitarbeiter in ihrer Darstellung völlig ausblenden, ist die jahrzehntelange Gewalt in Regensburg, sowohl in Internat und Chor wie auch im Gymnasium. Dieses Verhalten offenbart die Strategie des Bistums, die Verfehlungen sollen auch weiterhin nur auf mittlerweile verstorbene Täter abgewälzt werden, die noch lebenden Täter aus dem Regensburger Internat und Gymnasium wie auch der ehemalige Domkapellmeister Georg Ratzinger sollen „verschont“ bleiben.
Der eigentliche Zwischenbericht von Frau Glaß-Hofmann ist sehr verkürzt und beschönigend. Das wahre Ausmaß der Gewalttaten wird auf diese Weise nur sehr unzureichend und verharmlosend beschrieben. Uns liegen Berichte von Gewaltopfern vor, von denen einige bereits im Jahr 2010 verfasst wurden und in denen erheblich mehr Personen beschuldigt werden, als dies vom Bistum eingeräumt wird, und dies nicht nur in den „50er Jahren“ wie es der Zwischenbericht suggeriert, sondern mindestens bis 1992. Auch gibt es zahlreiche, eindeutige Berichte über die Gewalt am Regensburger Gymnasium/Internat, von all dem ist nichts im Zwischenbericht erwähnt. Diese Berichte reichen bis in die Mitte der siebziger Jahre hinein. Welche enorme permanente psychische Belastung durch diese allgegenwärtige Gewaltdrohung auf jedem einzelnen Schüler lastete, bleibt in dem Zwischenbericht ebenfalls weitgehend unbeachtet und findet lediglich im Zusammenhang mit „Bettnässern“ eine Berücksichtigung.
Einen weiteren „Offenbarungseid“ leistet sich das Bistum mit der „rechtlichen Würdigung“ durch den beauftragten Rechtsanwalt Dr. Andreas Scheulen. Er hat sich viel Mühe gegeben mit seiner Aufstellung den tatsächlichen Umfang der dauerhaften Rechtsbrüche in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zu verschleiern.
Die wesentliche Unterlassung in der Aufstellung besteht in dem Verzicht auf eine Unterscheidung zwischen Schule und Internat, juristisch gesehen besteht dieser Unterschied. Die von RA Dr. Andreas Scheulen geschilderten Rechtsumstände galten im Wesentlichen tatsächlich nur für die Schulen (Unterrichtszeiten), wobei auch hier völlig unterschlagen wird, dass bereits seit den 1960er Jahren die körperliche Züchtigung im Schulunterricht durch Mitteilungen und Erlasse des bayer. Kultusministeriums erheblich eingeschränkt und bereits um 1970 komplett verboten war, d.h. bereits zu dieser Zeit – im Falle einer Strafanzeige – auch strafrechtlich zu überprüfen und ggfs. auch anzuklagen waren. Im Gegensatz dazu waren die körperlichen Züchtigungen im Internat/Chor zu keiner Zeit durch irgendwelche Rechtsvorschriften/Urteile gedeckt. Das einzige was zu den Internatszeiten in Frage gekommen wäre, wäre das „elterliche Züchtigungsrecht“ gewesen, dies kann aber nicht als Grundlage oder  Rechtfertigung herhalten, da das elterliche Züchtigungsrecht nur in ganz besonderen Ausnahmefällen auf Drittpersonen übertragbar war. Die Unterbringung in einem Internat war jedenfalls zu keiner Zeit einer dieser besonderen Ausnahmefälle.
Ganz verwunderlich wird diese Veröffentlichung des Bistums, wenn man bedenkt, dass allen ehemaligen Domspatzen, die sich bisher mit Gewaltberichten an die Missbrauchsbeauftragten gewandt haben, eiligst mitgeteilt wurde, dass sie keinerlei Unterstützung oder Entschädigung zu erwarten hätten. Aufgrund dieser Tatsache haben es viele Betroffene in den letzten Jahren verständlicherweise vorgezogen sich gar nicht erst beim Bistum Regensburg zu melden oder gar schriftliche Berichte zu verfassen, was ja für die Betroffenen meist eine erneute seelische Belastung bedeutet hätte. Zu der Frage wie jetzt mit den übrigen ein- bis zweitausend ehemaligen Domspatzen verfahren wird, die ebenfalls den Gewaltorgien ausgesetzt waren, aber bislang keinen Bericht beim Bistum Regensburg vorgelegt haben, äußert sich das Bistum Regensburg überhaupt nicht. Das betrifft vor allem auch viele, die heute irgendwo in der Welt leben und anderes zu tun haben, als regelmäßig auf der Website des Bistums Regensburg nachzusehen, ob sich das Bistum Regensburg doch noch für ihr Schicksal interessiert.
Für uns bleibt der Eindruck bestehen, dass diese kurzfristige Veröffentlichung eines unvollständigen und oberflächlichen Zwischenberichts ausschließlich dazu dienen soll, weiteren laufenden Film- und Fernsehprojekten das Wasser abzugraben. Mit einer offenen umfassenden Aufklärung und Aufarbeitung hat das nach wie vor nichts zu tun. Dies wird besonders an dem Umstand deutlich, dass das Bistum seine Art der Aufklärung erst im Nachhinein von einer noch zu benennenden „unabhängigen Stelle“ prüfen lassen will. Und auch erst dort sollen Kritiker die Möglichkeit haben ihre Einwände anzubringen. Wenn das Bistum eines Tages eine Institution mit dieser Prüfung beauftragen sollte, dann arbeitet diese Institution wieder im Auftrag des Bistums und ist damit schon nicht mehr unabhängig.
Wir haben nicht vergessen, dass uns das Bistum vor fünf Jahren auch die Missbrauchsbeauftragten als „unabhängig“ verkauft hat, bis sich nach kurzer Zeit herausgestellt hat, dass sie ausschließlich bistumsabhängig und weisungsgebunden arbeiten und handeln.
Eine offene Aufklärung und Aufarbeitung aller Missstände ist auf diese Weise nicht zu erreichen. Dazu bräuchte es schnellstens einen oder mehrere unabhängige „Mediatoren“ die gleichermaßen von den Betroffenen wie auch vom Bistum akzeptiert werden. Unter einer solchen Leitung müsste dann eine Arbeitsgruppe gebildet werden die zu gleichen Teilen aus ehemaligen Betroffenen auf der einen Seite und den Vertretern des Bistums und der Regensburger Domspatzen auf der anderen Seite besteht. Erst auf einer solchen Basis wäre eine nachhaltige und glaubhafte Aufarbeitung möglich.

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